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AGB der Content Agentur Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Content Agentur Austria

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Die Wiener Zeitung GmbH, FN 172528v, HG Wien, Media Quarter Marx 3.3 Maria-Jacobi-Gasse 1, 1030 Wien (im Nachstehenden kurz „WZ GmbH“) ist ein Medienunternehmen und bietet auch Leistungen iZm „Content Production“ bzw. „Corporate Publishing“ an. Für sämtliche Rechtsgeschäfte iZm den Tätigkeiten der WZ GmbH iZm „Content Production“ bzw. „Corporate Publishing“ zwischen der WZ GmbH und dem KUNDEN gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachstehenden kurz „AGB-Content“).

1.2. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich wie schriftlich im Einvernehmen zwischen den PARTEIEN anderes vereinbart wird. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht die WZ GmbH hiermit ausdrücklich, ohne, dass es dazu eines weiteren gesonderten Widerspruchs der WZ GmbH bedürfte.

1.3. Die WZ GmbH behält sich allfällige Änderungen dieser AGB-Content vor. Die WZ GmbH wird den KUNDEN gegebenenfalls informieren und dem KUNDEN allfällige Änderungen dieser AGB-Content bekanntgeben. Allfällige Änderungen gelten als vereinbart, wenn der KUNDE den geänderten AGB-Content nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der KUNDE in der Verständigung über die Änderung dieser AGB-Content ausdrücklich hingewiesen und aufgeklärt.

2. Angebot / Vertragsabschluss

2.1. Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen der WZ GmbH und dem KUNDEN ist ein entsprechendes Angebot der WZ GmbH, aus dem sich jedenfalls der Leistungsumfang der WZ GmbH, das Entgelt sowie die Dauer, innerhalb welcher die WZ GmbH an das Angebot gebunden ist, ergeben.

2.2. Der Vertrag zwischen der WZ GmbH und dem KUNDEN kommt durch die schriftliche und rechtzeitige Annahme des Angebots durch den KUNDEN zustande (im Nachstehenden kurz „Vertrag“). Diese Beauftragung der WZ GmbH bzw. der Abschluss des Vertrages erfolgt dabei grundsätzlich nur auf Grundlage dieser AGB-Content.

2.3. Der KUNDE anerkennt ausdrücklich, dass er vor Beauftragung der bzw. Abschlusses des Vertrages mit der WZ GmbH Gelegenheit hatte, diese AGB-Content zur Kenntnis zu nehmen und zu lesen, sodass diese jedenfalls zwischen der WZ GmbH und dem KUNDEN gelten und Inhalt des Vertrages sind.

2.4. Diese AGB-Content gelten auch dann, wenn auf dem jeweils von einem der WZ GmbH gelegten Angebot nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

3. Pitching

3.1. Hat der (potenzielle) KUNDE die WZ GmbH vor Beauftragung zur Erbringung von Leistungen (etwa Erstellung eines Konzeptes o.Ä.) eingeladen und kommt die WZ GmbH (auf freiwilliger Basis, ohne dass dadurch ein Leistungsanspruch entstehen würde) dieser Einladung nach, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen von Punkt 3. dieser AGB-Content:

3.2. Folgt die WZ GmbH der Einladung des (potenziellen) KUNDEN zur Erbringung von bestimmten Leistungen (Konzept, o.Ä. – im Nachstehenden kurz „Konzept“), so gelten auch diesbezüglich diese AGB-Content.

3.3. Der (potenzielle) KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erstellung des Konzepts umfangreiche Vorarbeiten seitens der WZ GmbH einhergehen; eine Leistungsverpflichtung seitens der WZ GmbH wird damit aber nicht begründet.

3.4. Dem Konzept wird die WZ GmbH eine eigentümliche Schöpfung zugrunde legen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, das Konzept, Teile oder Auszüge davon, ohne Zustimmung der WZ GmbH (in welcher Form auch immer) zu verwenden, verwenden zu lassen, (in welcher Form auch immer) zu verwerten oder verwerten zu lassen. Dies gilt auch für die Verwendung der darin enthaltenen Ideen.

4. Leistungen, Auftragsabwicklung, Mitwirkungspflicht des KUNDEN

4.1. Der Umfang der von der WZ GmbH zu erbringenden Leistungen (im Nachstehenden kurz „Leistungen“), sowie allfällige Fristen, Zeitachsen etc. ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, sowie einem allfälligen Briefing, Protokoll oder auch aus dem Konzept (im Nachstehenden gemeinsam auch kurz „Angebotsunterlagen“).

4.2. Nachträgliche Änderungen des Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung durch die PARTEIEN. Innerhalb des vom KUNDEN in den Angebotsunterlagen vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der WZ GmbH, soweit dies der Auftrag erlaubt.

4.3. Haben die PARTEIEN Termine, Liefer- und / oder Leistungszeiten vereinbart, so beginnen diese mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch die WZ GmbH, sobald alle erforderlichen Arbeitsunterlagen und Informationen vom KUNDEN zur Verfügung gestellt wurden.

Verzögert sich die Erbringung der Leistungen bzw. eine (allfällige) Lieferung aus Gründen, die die WZ GmbH nicht zu vertreten hat, so verlängern sich allfällig vereinbarte Termine, Liefer- und / oder Leistungszeiten für die Dauer und Umfang des Hindernisses.

Befindet sich die WZ GmbH in Verzug, so kann der KUNDE vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der WZ GmbH eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des KUNDEN wegen Nichterfüllung oder Verzug sind – ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen; der diesbezügliche Nachweis ist vom KUNDEN zu führen und zu erbringen.

4.4. Soweit der KUNDE verpflichtet ist, zur Erbringung der Leistungen der WZ GmbH Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, so hat er dies zeitgerecht und vollständig zu veranlassen. Der KUNDE garantiert, dass diese von ihm der WZ GmbH zur Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt werden können. Wird die WZ GmbH wegen einer Rechtsverletzung in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen, so hält der KUNDE die WZ GmbH schad- und klaglos; er hat ihr diesfalls sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.

4.5. Die WZ GmbH ist bei Erfüllung der Leistungen nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren.

4.6. Die WZ GmbH kann ähnliche Aufträge auch von anderen (natürlichen und / oder juristischen) Personen betreuen. Sofern keine Exklusivität zwischen den PARTEIEN (ausdrücklich) schriftlich vereinbart wurde, so erhält der KUNDE für die Leistungen keine exklusiven (Nutzungs-)rechte.

5. Entgelt

5.1. Sofern keine gegenteiligen, ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarungen zwischen den PARTEIEN getroffen wurden, so entsteht der Entgeltanspruch der WZ GmbH mit einer jeden einzelnen Leistung(-en), sobald diese erbracht, dem KUNDEN zur Verfügung gestellt und eine entsprechende Rechnung gelegt wurde.

5.2. Das Entgelt versteht sich stets als Netto-Betrag zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und Barauslagen.

5.3. Alle Leistungen der WZ GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, sind gesondert zu entlohnen.

6. Rechte

6.1. Der KUNDE erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Entgelts das zeitlich unbefristete Recht zur Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck; eine andere Rechteübertragung, insbesondere eine Übertragung von Eigentumsrechten, erfolgt dabei nicht.

6.2. Eine Übertragung dieser dem KUNDEN gemäß Punkt 5.1. dieser AGB-Content eingeräumten Rechte ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der WZ GmbH zulässig; dies unabhängig davon, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen soll.

6.3. Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der WZ GmbH, dazu zählt insbesondere eine Weiterentwicklung, sind nur mit ausdrücklicher vorheriger, schriftlicher Zustimmung der WZ GmbH zulässig. Jede Nachahmung der Leistungen ist verboten.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1. Sofern die PARTEIEN in den Angebotsunterlagen nicht ausdrücklich, schriftlich anderes vereinbart haben, so wird der Vertrag grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Eine jede PARTEI kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu einem jeden Monatsende kündigen. Eine allfällige Kündigung hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mailnachricht) zu erfolgen.

7.2. Für den Fall, dass der KUNDE den Vertrag während der Konzeptions-, Gestaltungs- und/oder Ausführungsphase, oder auch während eines bereits aufrechten Vertrages aus solchen Gründen kündigt, die nicht von der WZ GmbH zu verantworten sind, oder der KUNDE den Auftragsumfang reduziert, so verpflichtet sich der KUNDE zur Vergütung des Präsentations- und Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.

7.3. Die WZ GmbH ist berechtigt, ein entsprechendes Entgelt in Rechnung zu stellen.

7.4. Das Recht zur jederzeitigen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch eine der PARTEIEN sind insbesondere gegeben, wenn:

  • a. Die WZ GmbH ihren Hauptleistungspflichten gemäß den Angebotsunterlagen nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt, sodass dem KUNDEN eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist;
  • b. der KUNDE seinen Hauptleistungspflichten nicht nachkommt, sodass der WZ GmbH eine Fortsetzung dieses Vertrages unzumutbar ist,
  • c. über das Vermögen einer der PARTEIEN ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgelehnt wird;
  • d. eine der PARTEIEN wiederholt gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstößt;
  • e. eine der PARTEIEN – bei juristischen Personen, eingetragenen Personengesellschaften und Arbeitsgemeinschaften – eine in der Geschäftsführung tätige physische Person, vom Strafgericht wegen schwerwiegender Handlungen oder Unterlassungen iZm seiner beruflichen Tätigkeit rechtskräftig verurteilt wurde;
  • f. Sich nachträglich herausstellt, dass die WZ GmbH im Angebotsprozess entgegen dem Gesetz oder den guten Sitten den freien Wettbewerb beschränkt oder unlauter beeinflusst hat.

8. Haftung

8.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der WZ GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden des KUNDEN ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der geschädigte KUNDE zu beweisen. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung mit der Höhe des erhaltenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer und sonstige Nebenkosten) beschränkt.

8.2. Jegliche Haftung der WZ GmbH, die aufgrund von von der WZ GmbH erbrachten Leistungen gegen den KUNDEN erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die WZ GmbH ihrer Hinweispflicht bzgl. allfälliger Immaterialgüterrechte nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die WZ GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des KUNDEN oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der KUNDE hat die WZ GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB-Content unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für allfällige Vertragslücken.

9.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB-Content bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

9.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB-Content wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, vereinbart.

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