Rechtliche Inhalte verständlich vermitteln
Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind für Laien (und sogar manchmal für Juristen) nur selten auf den ersten Blick verständlich. Lange Schachtelsätze, veraltete Rechtsbegriffe und ausschweifende Begründungen wirken da oft kontraproduktiv. Rechtliche Inhalte können aber auch verständlich und kompakt vermittelt werden, wenn bestimmte Punkte beachtet werden. Folgend ein kurzes „How To“.
Irgendwo zwischen erster Vorlesung und Sponsion verfestigt sich unbemerkt das sogenannte Juristendeutsch in den Köpfen der Jus-Studentinnen und -Studenten. Meist kommen sie erst darauf, wenn Außenstehende sie verständnislos anschauen, sobald Begriffe wie „juristische Person“ oder „Organ“ in einer normalen Unterhaltung fallen. Der Laie fragt dann schnell: Wie kann eine Person „natürlich“ oder gar „juristisch“ sein? Neben den Fachbegriffen sollte man sich auch der anderen Tücken der deutschen Rechtssprache bewusstwerden, um sie dann erfolgreich zu beseitigen.
Rechtliche Sprache vereinfachen
Für Juristinnen und Juristen vielleicht haarsträubend, schafft die Verwendung von alltagstauglicheren Begriffen Abhilfe. Soweit es im konkreten Fall rechtlich irrelevant ist, die Lage aber verständlicher macht, könnte man etwa die rechtlich falsche „Firma“ statt dem gemeinten „Unternehmen“ verwenden. Auch „Besitzer“ statt „Eigentümer“ würde sich anbieten. Generell könnte man sich bei bestimmten juristischen Feinheiten zurückhalten, um das Gegenüber nicht weiter zu verwirren.
Weitere Möglichkeiten, um die rechtlichen Inhalte verständlicher aufzubereiten:
- Verzicht auf doppelte Verneinungen: nicht unstrittig/nicht unzweideutig, besser: strittig/zweideutig
- Zeitwörter statt Hauptwörter: Findet Anwendung/unter Beweis stellen, besser: anwenden/beweisen
- unrichtig/nicht ausgeschlossen/herrenlos, besser: falsch/möglich/verloren etc.
- hat zu prüfen/ist zur Prüfung verpflichtet, besser: muss prüfen
- Liegenschaft, besser: Grundstück
- binnen einer Frist, besser: innerhalb einer Frist
Juristinnen und Juristen sind für ihre bedeutungsschweren Schachtelsätze bekannt. Steht dann noch das Verb am Ende des Satzes, kann es um die Aufmerksamkeit der Leserinnen und Leser geschehen sein. Also lieber:
- Kurze Sätze
- Das Verb am Anfang
- Lieber Aktiv- statt Passivform
- Bulletpoints oder Tabellen für Voraussetzungen, Formvorgaben, Fristen etc.
Unser Tipp für Präsentationen
Setzen Sie bei Präsentationen Tools richtig ein! Power Point Folien sollen die Vortragende/den Vortragenden unterstützen, nicht verdrängen. Gesetzeszitate, Entscheidungen und Rechtsausführungen sollten daher lieber den interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern als Handout verteilt oder als PDF verschickt werden. Die wenigsten Zuhörer sind nämlich in der Lage, überladene Folien sinnerfassend zu lesen und gleichzeitig zuzuhören.
Stattdessen kann Power Point eingesetzt werden für:
- schematische Darstellungen (wie Instanzenzüge oder Verfahrensabläufe)
- Zahlen
- Rechtsquellen
- Literaturverweise
Inhaltlich sollte man sich auf das konzentrieren, was für das Gegenüber konkret relevant und interessant ist. Das bedeutet vor allem:
- Überblick über Ziel und Zweck der relevanten Rechtsvorschriften
- Konkrete und praxisrelevante Beispiele
- Fragen direkt und konkret beantworten
- Keine historischen Rückblicke, akademischen Debatten und langen Rechtsausführungen
Schlussendlich geht es darum: rechtliche Inhalte sind oft komplex. Es empfiehlt sich daher, sie auf das Wesentliche herunterzubrechen und kurz zu fassen. Praxisrelevante Beispiele machen die Problematik für die Ansprechpersonen greifbar und verständlich. Wenn man also die oben genannten Regeln beachtet, kann auch ein juristischer Fachtext verständlich und interessant dargestellt werden.
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